Unbegleitete Minderjährige (mineurs non accompagnés, MNA) sind in erster Linie Kinder und Jugendliche und müssen gemäss der UN-Kinderrechtskonvention als solche behandelt werden, womit das Kindeswohl im Zentrum stehen sollte. Eine Mehrheit der MNA in der Schweiz werden jedoch im Rahmen des Asylverfahrens betreut, in dem die Abklärung der Flüchtlingseigenschaft an erster Stelle steht. Die diesjährige Interkantonale Fachtagung zu unbegleiteten Minderjährigen in der Deutschschweiz warf daher einen genaueren Blick auf Aspekte des Kindeswohls bei der Fürsorge von MNA. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten wurde diskutiert, wie das Kindeswohl bei MNA am besten berücksichtigt werden kann und wie Elemente der dafür nötigen Abklärungen in die bestehende Praxis eingebaut werden können.
Die Tagungsunterlagen finden Sie hier.